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17.04.2013
Verfassunggebung in konsolidierten Demokratien: Neubeginn oder Verfall eines Systems?Am 15. und 16. April 2013 fand die Konferenz "Verfassunggebung in konsolidierten Demokratien: Neubeginn oder Verfall eines Systems?" an der Andrássy Universität Budapest (AUB) statt. Die Konferenz wurde zusammen mit dem Donau-Institut für Interdisziplinäre Forschung organisiert. Die Leiterin des Donau-Institutes, Prof. Dr. Ellen Bos, eröffnete im Beisein der Direktorin des Österreichischen Kulturforums Frau Dr. Susanne Bachfischer feierlich die wissenschaftliche Tagung. Die Konferenz teilte sich in vier Panels, in denen das Grundkonzept der Konferenz unter die Lupe genommen wurde. Laut den Konferenzvorträgen herrscht in der Politikwissenschaft die Meinung vor, dass Verfassungsänderungen und Verfassunggebungsprozesse in etablierten Demokratien relativ seltene Phänomene sind.
Die Finanzkrise von 2008 hat aber nicht nur finanzielle und ökonomische, sondern auch politische Konsequenzen, die sich auf die verfassungsmässige Gestaltung der Staaten auswirkten. Sowohl auf europäischer Ebene, als auch auf nationalstaatlicher Ebene gab es Tendenzen, die radikale oder ausgeklügelte Veränderungen im politischen System eines Landes oder im europäischen politischen System ermöglichten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welche Richtung diese Verfassungsänderungen gehen? Tragen Sie zu der Effizienzsteigerung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Demokratien bei oder sind sie eher unerwünschte Verfallsphänomene, die die Qualität der Demokratien deutlich beeinträchtigen? Anhand des vor zwei Jahren verabschiedeten ungarischen Grundgesetzes, das ähnlich wie andere nationalstaatliche oder gesamteuropäische Bestrebungen nicht zuletzt auch als ein Lösungsversuch der finanziell-ökonomischen Krise zu deuten ist, wollen wir dieser Frage nachgehen.
Mit der freundlichen Unterstützung des Projektes TÁMOP-4.2.2/B-10/1-2010-0015 und des Ministeriums für gesellschaftliche Ressourcen.
Bilder: Szecsődi Balázs |
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