Rechtsbehelfskommission

Rechtsbehelfskommission
 
Zuständigkeiten nach § 31 der Satzung:
 
(1) Über Einsprüche gegen Entscheidungen und Widersprüche entscheidet die Rechtsbehelfskommission.
 
(2) Der Rechtsbehelfskommission gehören an: zwei von dem Vorsitzenden der Studierendenschaft vorgeschlagene und vom Rektor ernannte Vertreter / Vertreterinnen der Studierendenschaft sowie drei weitere – vom Rektor / von der Rektorin für den Zeitraum von zwei Jahren ernannte – Mitglieder.
 
(3) Die Inkompatibilität der Kommissionsmitglieder richtet sich nach jeweils geltenden Vorschriften des ungarischen Hochschulrechts.
 
 
Derzeitige MitgliederInnen der Rechtsbehelfkommission:
 
Dr. Attila Vincze
Dr. Thomas Schmitt 
Prof. Dr. Marcell Mártonffy
Felix Lubrich (Vertreter der Studierendenschaft)
Ayan Huseynova (Vertreterin der Studierendenschaft)

 

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