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22.04.2013
Konferenz "Verfassunggebung in konsolidierten Demokratien: Neubeginn oder Verfall eines politischen Systems?"| Tag 1.Keynote Speech von Prof. Dr. Heinrich Oberreuter: Verfassung leben - Was heißt das?
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Konferenzbericht
"Verfassunggebung in konsolidierten Demokratien: Neubeginn oder Verfall eines Systems?
Veranstalter:
Donau-Institut für Interdisziplinäre Forschung, Andrássy Universität Budapest
Organisation:
Prof. Dr. Ellen Bos, Professur für Politikwissenschaft IV, Leiterin Donau-Institut / Ph.D.-Programm
Dr. Kálmán Pócza, Research Fellow Donau-Institut
Zeit, Ort:
Mo./Di. - 15./16. April 2013, Andrássy Universität Budapest
Die Leiterin des Donau-Institutes, Prof. Dr. Ellen Bos, eröffnete im Beisein der Direktorin des Österreichischen Kulturforums Frau Dr. Susanne Bachfischer feierlich die wissenschaftliche Tagung. Die Konferenz teilte sich in vier Panels, in denen das Grundkonzept der Konferenz unter die Lupe genommen wurde. Laut den Konferenzvorträgen herrscht in der Politikwissenschaft die Meinung vor, dass Verfassungsänderungen und Verfassunggebungsprozesse in etablierten Demokratien relativ seltene Phänomene sind. Die Finanzkrise von 2008 hat aber nicht nur finanzielle und ökonomische, sondern auch politische Konsequenzen, die sich auf die verfassungsmässige Gestaltung der Staaten auswirkten. Sowohl auf europäischer Ebene, als auch auf nationalstaatlicher Ebene gab es Tendenzen, die radikale oder ausgeklügelte Veränderungen im politischen System eines Landes oder im europäischen politischen System ermöglichten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welche Richtung diese Verfassungsänderungen gehen? Tragen Sie zu der Effizienzsteigerung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Demokratien bei oder sind sie eher unerwünschte Verfallsphänomene, die die Qualität der Demokratien deutlich beeinträchtigen? Anhand des vor zwei Jahren verabschiedeten ungarischen Grundgesetzes, das ähnlich wie andere nationalstaatliche oder gesamteuropäische Bestrebungen nicht zuletzt auch als ein Lösungsversuch der finanziell-ökonomischen Krise zu deuten ist, wollen wir dieser Frage nachgehen.
Zu Beginn der Konferenz hat Professor Vorländer darauf hingewiesen, dass die Verfassungen verschiedene Funktionen haben. Über die demokratische Legitimierungsfunktion hinaus, besitzen die Verfassungen auch eine sinnstiftenden-symbolische Dimension. Die Analyse dieser unterschiedlichen Funktionen bedarf aber die Einbeziehung verschiedener Disziplinen. Verfassungen können aus diesem Grunde nicht nur aus rechtswissenschaftlichen, sondern auch soziologischen, sowie politik- und kulturwissenschaftlichen Perspektiven analysiert werden. Professor Vorländer referierte, dass die Verfassungen in konsolidierten Demokratien meistens nicht durch einen Akt der Verfassunggebung verändert oder neu geschaffen werden, sondern durch eine inkrementale Verfassungsentwicklung entstehen. Diese Verfassungsentwicklung erfolgt durch eine kontinuierliche Uminterpretation des Verfassungstextes, die aber meistens in einem Konflikt zwischen der Judikative auf der einen Seite und der Legislative-Exekutive auf der anderen Seite mündet. Neue Verfassungskonsensen werden erst aus einem langwierigen konfliktualen Prozess entstehen. Prof. Brodocz hat in seinem Vortrag dort begonnen, wo Prof. Vorländer sein Referat beendete, nämlich bei der Frage nach der richtigen Deutung eines Verfassungstextes. Die Konfliktlinie um die Deutungsmacht verläuft nach Prof. Brodocz auf mehreren Ebenen: zuerst einmal wird darüber debattiert (vor allem in post-konfliktualen Gesellschaften), was gedeutet werden sollte. Dann wird darüber diskutiert wie es gedeutet werden soll, aber auf einer dritten Ebene geht es um einen Kampf wer schlussendlich die Deutungsmacht besitzt. Prof. Schaal versuchte, die Umrisse einer Theorie der Vertrauensbildung in Demokratien durch verfassungspolitische Debatten zu skizzieren. Er hat eindeutig dafür plädiert, dass nicht nur die neuen, sondern auch westliche Demokratien neue Formen der demokratischen Partizipation benötigen, um den offensichtlichen Vertrauensverlust überwinden zu können.
Dr. Jakab erwähnte, dass die Verfassungen vor allem als Selbstbindung des pouvoir constituants durch Bestimmung verschiedener Tabus verstanden werden sollten. Er meinte, dass das US-amerikanische Modell, die politische Stabilität durch zwei rechtstechnische Tricks gewährleisten konnte: einmal dadurch, dass die Verfassung nur durch eine komplizierte Prozedur veränderbar ist, andererseits dadurch, dass die verfassungsrechtliche Regelungen durch die Gerichte durchsetzbar sind.
In seiner Keynote Speech hat Professor Oberreuter versucht die Frage „Verfassung leben – Was heißt das?“ in sieben Schritten zu beantworten. Für ihn ist die erste Voraussetzung, um eine Verfassung „leben zu können“, der Wille und die Fähigkeit zum Konsens. Eine unkontroversielle überparteiischer Ebene, d.h. – über parteipolitischen Streitigkeiten stehende Ebene - die einen Wertekonsens und die Grundlagen der Staatsorganisation beinhaltet, muss vorhanden sein. Der Prozess der Verfassunggebung kann als ein möglicher Katalysator dieser Debatten betrachtet werden. Die zweite Voraussetzung ist der Wille zur Norm. Es muss unantastbare „letzte Prinzipien“ geben, die aus a) der Einsicht ihrer Notwendigkeit entstehen, b) die Legitimität der Ordnung begründen und c) dauerhaft aktiv die Ordnung verteidigen. Die dritte Voraussetzung ist eine Abkehr vom Werterelativismus. Die Verfassung muss sich klar zu einer Werteordnung bekennen, welche nicht auf Weltanschauungen, sondern auf den Grundkonsens, wie unter Punkt eins ausgeführt, begründet ist. Erst nach 1949 hat sich die vierte Voraussetzung etabliert: Die Werteordnung muss Vorrang vor der Staatsorganisation haben. Auf die Werteordnung muss auch die Justiz mit allen ihren Rechtswegen aufbauen. Als fünfter Punkt muss die Verfassung ihren sozialen Handlungsauftrag wahrnehmen, indem sie sich eingesteht, dass die soziale und wirtschaftliche Sicherheit und Ausgeglichenheit Grundlage einer funktionierenden Demokratie ist. Punkt sechs spricht die notwendige Transparenz des Verfassungssystems und der Staatsorganisation an. Das Machtdreieck Parlament – Regierung – Justiz muss gründlich getrennt bleiben, und Einflussnahmen vermieden werden. Oberreuter schließt mit Punkt sieben: Eine Verfassung leben heißt, Punkt eins bis sechs zu befolgen.
Hier können Sie den vollständigen Konferenzbericht
Die Veranstaltung wurde vom Projekt TÁMOP-4.2.2/B-10/1-2010-0015 und vom Ministerium für gesellschaftliche Ressourcen unterstützt.
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