Registration / Aufenthaltserlaubnis

Registrationspflicht der EU-BürgerInnen

Da Sie aus Studiengründen wohl mehr als drei Monate in Ungarn aufhalten möchten, haben Sie sich als EU-BürgerIn – im Sinne der europäischen Richtlinien und der ungarischen Gesetze – in der Einwanderungsbehörde innerhalb von 90 Tagen registrieren zu lassen. Um die Registrationsbescheinigung zu erhalten, sollen Sie ein Datenblatt ausfüllen und die unten aufgelisteten Dokumente, die die Erfüllung der Aufenthaltsbedingungen beweisen, vorzeigen. Sie werden auch eine Gebührenmarke in Wert von HUF 1.000 brauchen. Die Registrationsbescheinigung bekommen Sie vor Ort, die Adressenkarte wird per Post zugeschickt.

Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-BürgerInnen (mit Visum)

Wenn Sie aus einem Land kommen, das kein Mitglied der EU ist, sollen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Haben Sie in Ihrem Heimatland bereits ein Visum (zu Studienzwecken) beantragt und bekommen, so ist das Anmeldeverfahren relativ einfach. Sie brauchen bloß ein Formular auszufüllen,  und die nötigen Dokumente (siehe unten) vorzuzeigen bzw. einzureichen. Für das Formular werden Sie auch ein Passfoto brauchen, eine Gebühr ist aber (bei der erstmaligen Beantragung) nicht zu zahlen. Die Aufenthaltserlaubnis sowie die Adressenkarte werden Ihnen per Post zugeschickt.

Die Kontaktdaten der Regionalen Stellen finden Sie auf die Webseite des zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde (BÁH).

Achtung! Neu einreisende Nicht-EU-BürgerInnen haben sich auf der Zweigstelle III der Einwanderungsbehörde zu melden, hier können Sie Ihre – bei den jeweiligen Botschaften beantragten – Aufenthaltserlaubnisse übernehmen.

Eine online-Terminbuchung ist möglich.

Mitzunehmende Dokumente:

  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis (für Nicht-EU-BürgerInnen auch Visum),
  • Zulassungs- bzw. Immatrikulationsbescheinigung der Universität auf Ungarisch,
  • Mietvertrag, oder ähnliches Dokument, womit Sie Ihre Wohnmöglichkeit in Ungarn bezeugen,
  • Europäische Krankenversicherungskarte bzw. andere für die ganze EU gültige Krankenversicherung,
  • Ein Nachweis über die Finanzierung des Studiums (z.B. Bankkontoauszug, falls Sie ein/e Stipendiat/in sind, können Sie die Bestätigung darüber gleich im Studienreferat in der AUB beantragen)
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