Studienkommission

ASO § 2 Zuständigkeiten
(1) Die Studienkommission entscheidet in allen Studien- und Prüfungsangelegenheiten im Rahmen von § 1. Nach Maßgabe der Satzung kann der Senat die Studienkommission mit weiteren Zuständigkeiten betrauen. Für den Vollzug der ASO sowie der Beschlüsse der Studienkommission ist das Studienreferat zuständig, soweit in dieser Ordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
 
(2) Der Studienkommission gehören an:
-der Prorektor bzw. der Prorektor für Studium und Lehre als Vorsitzender,
-die Dekane oder ihre Vertreter,
-ein Vertreter des akademischen Mittelbaus,
-fünf Studierende,
-zuständige Mitarbeiter des Studienreferats (ohne Stimmrecht).
Die Dekane sind verpflichtet, sich im Falle ihrer Verhinderung vom Prodekan oder von einem Professurleiter ihrer Fakultät vertreten zu lassen, die gewählten studentischen Vertreter können sich von einem anderen Studierenden vertreten lassen. Unentschuldigte Absenzen werden im Protokoll vermerkt. In Abwesenheit des Prorektors führt der von diesem beauftragte Dekan den Vorsitz.
 
(3) Die Studienkommission tagt mindestens zweimal in jedem Semester auf Einladung des Vorsitzenden. Eine außerordentliche Sitzung hat unverzüglich stattzufinden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragen.
 
(4) Die Studienkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder, darunter mindestens je ein Vertreter der Studierenden und des Lehrkörpers, anwesend sind. Die Kommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Entscheidungen sind aktenkundig zu machen. Die Studienkommission kann formale Vorschriften für die Einreichung eines Antrages durch Studierende festlegen.
 
(5) Das Studienreferat gibt dem Betroffenen die Entscheidung der Studienkommission unverzüglich – spätestens binnen acht Tagen – in Textform bekannt.
 
(6) Der Betroffene kann binnen 15 Tagen nach der Bekanntgabe der Entscheidung einen Antrag auf Rechtsbehelf beim Rektor stellen.
 
Derzeitige MitgliederInnen der Studienkommission:
 
Prof. Dr. Hendrik Hansen (Vorsitzender)
Prof. Dr. Stefan Okruch (Vertretung IB)
Dr. Attila Vincze (Vertretung VSR)
Prof. Dr. Georg Kastner (Vertretung MES)        
Dr. Richard Lein (Vertretung Mittelbau)
 
Studentische Vertretung:
 
Felix Dörstelmann
Stefan Drexler
Borbála Gintner
Theresa Kases
Nikolett Somlyai
 
MitgliederInnen ohne Stimmrecht:
 
Veronika Gerencsér
 

 

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