Der Fakultätsrat ist das höchste Beschlussorgan der Fakultät. Die Einzelheiten regelt § 18 der Satzung der Andrássy Universität Budapest.
Der Fakultätsrat beschließt über Vorschläge zur Berufung von Professoren und Dozenten, die Erteilung von Lehraufträgen, die Studienpläne und gewisse Fragen der Verteilung der Haushaltsmittel. Darüber hinaus sorgt der Fakultätsrat dafür, dass das nach den Studienplänen erforderliche Lehrangebot verwirklicht wird.
Mitglieder
Dem Fakultätsrat gehören an:
a) der Dekan als Vorsitzende
b) Professurleiter und Dozenten
c) Vertreter der Assistenten
d) Vertreter der Studierenden (25 %)
Die an der Fakultät tätigen Honorarprofessoren und Lehrbeauftragten nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Darüber hinaus kann der Dekan auf eigene Initiative oder auf Antrag des Fakultätsrates weitere Personen für die ganze Sitzungsdauer oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen.
Der Fakultätsrat ist das höchste Beschlussorgan der Fakultät. Die Einzelheiten regelt § 18 der Satzung der Andrássy Universität Budapest.
Der Fakultätsrat beschließt über Vorschläge zur Berufung von Professoren und Dozenten, die Erteilung von Lehraufträgen, die Studienpläne und gewisse Fragen der Verteilung der Haushaltsmittel. Darüber hinaus sorgt der Fakultätsrat dafür, dass das nach den Studienplänen erforderliche Lehrangebot verwirklicht wird.
Mitglieder
Dem Fakultätsrat gehören an:
a) der Dekan als Vorsitzende
b) Professurleiter und Dozenten
c) Vertreter der Assistenten
d) Vertreter der Studierenden (25 %)
Die an der Fakultät tätigen Honorarprofessoren und Lehrbeauftragten nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Darüber hinaus kann der Dekan auf eigene Initiative oder auf Antrag des Fakultätsrates weitere Personen für die ganze Sitzungsdauer oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen.