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Urkunde - Benotung

Benotung

Alte Ordnung des Doktorstudiums (2011) Neue Ordnung des Doktorstudiums (2013)

Auszug aus der Ordnung des Doktorstudiums, § 31:

"(1)           Die Dissertation muss vor dem Promotionsausschuss in einer Disputation verteidigt werden. Der Promotionsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder, darunter mindestens eine Gutachterin/ ein Gutachter und eine externe Expertin/ein externer Experte, anwesend sind.

(2)          Nach Vorstellung der Thesen durch die Kandidatin/ den Kandidaten und eine Diskussion derselben durch den Ausschuss entscheidet dieser in geheimer Abstimmung über die Verteidigung. Die Note der erfolgreichen Verteidigung ergibt sich aus dem erreichten Prozentanteil der maximal erreichbaren Punktanzahl wie folgt: summa cum laude ab 90%, magna cum laude ab 80%, cum laude ab 70%, rite ab 60%. Zur erfolgreichen Verteidigung werden mindestens 60% der bei der Zahl der anwesenden Ausschussmitglieder insgesamt möglichen Punkte benötigt. Wird dies bei der Abstimmung verfehlt, so ist die Verteidigung gescheitert.

(3)           In die Gesamtnote einer erfolgreich verteidigten Dissertation gehen ein: das Abstimmungsergebnis über die Verteidigung zu 30 Prozent, die Benotung in den vorgelegten Gutachten zu gleichen Teilen im Umfang von 70 Prozent. Die Gesamtnote der erfolgreich verteidigten Dissertation ergibt sich aus dem Prozentanteil der auf der Fünfer-Skala maximal erreichbaren Punktanzahl wie folgt: summa cum laude ab 90%, magna cum laude ab 80%, cum laude ab 70%, rite ab 60%. Nach erfolgter Abstimmung ist das Ergebnis der Kandidatin/dem Kandidaten coram publico mitzuteilen.

(4)          In die Gesamtnote der Doktorprüfung gehen die Ergebnisse des Rigorosums und der verteidigten Dissertation in einem Verhältnis von 20% zu 80% ein. Die Gesamtnote der erfolgreich verteidigten Dissertation ergibt sich aus dem erreichten Prozentanteil der auf der Fünfer-Skala maximal erreichbaren Punktanzahl wie folgt: summa cum laude ab 90%, magna cum laude ab 80%, cum laude ab 70%, rite ab 60%.

(5)          Das Promotionsverfahren muss innerhalb eines Jahres nach Einreichen der Dissertation abgeschlossen werden."

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