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Aufgaben
Der Doktorenrat unterstützt die Leiterin des Ph.D.-Programms. Seine Aufgaben sind, wie in der am 18. Oktober 2012 in Kraft getretenen neuen Ordnung der Doktorstudiums festgelegt:
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Stellungnahme in allgemeinen Fragen über die Tätigkeit der Doktorschule, bzw. Festlegung von Richtlinien für die Tätigkeit der Doktorschule;
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Begutachtung des zu akkreditierenden Materials zur Gründung der Doktorschule, bzw. der Modifizierungsvorschläge der schon akkreditierten Teildisziplinen;
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Entscheidung über die Zusammensetzung der Aufnahme-, Rigorosums- und Disputationskommissionen;
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Entscheidung über die Aufnahme von Studierenden in die Doktorschule und deren Studienform;
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Entscheidungen über die Einleitung des Verfahrens zur Erlangung des Doktorgrades, sowie die Verleihung des im ungarischen HochschulG geregelten Doktorgrades.
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Entscheidung über die Nostrifikation eines im Ausland erworbenen akademischen Grades;
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Erstellung eines Gutachtens für den Senat über jene Personen, die für die Verleihung des Titels Ehrendoktor (doctor honoris causa) vorgeschlagen werden;
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Vorschläge an den Senat über die Höhe der Studiengebühr der Doktorschule;
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Vorschläge für die Modifizierung der Ordnung des Doktorstudiums sowie der Geschäftsordnung des Doktorenrates der Universität und der Studienordnung;
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Vergabe der staatlichen Stipendien sowie der staatlich subventionieren Studienplätze;
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Einleitung und Durchführung von Aberkennungsverfahren.
Der Doktorenrat unterstützt die Leiterin des Ph.D.-Programms. Seine Aufgaben sind, wie in der am 18. Oktober 2012 in Kraft getretenen neuen Ordnung der Doktorstudiums festgelegt:
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Stellungnahme in allgemeinen Fragen über die Tätigkeit der Doktorschule, bzw. Festlegung von Richtlinien für die Tätigkeit der Doktorschule;
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Begutachtung des zu akkreditierenden Materials zur Gründung der Doktorschule, bzw. der Modifizierungsvorschläge der schon akkreditierten Teildisziplinen;
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Entscheidung über die Zusammensetzung der Aufnahme-, Rigorosums- und Disputationskommissionen;
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Entscheidung über die Aufnahme von Studierenden in die Doktorschule und deren Studienform;
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Entscheidungen über die Einleitung des Verfahrens zur Erlangung des Doktorgrades, sowie die Verleihung des im ungarischen HochschulG geregelten Doktorgrades.
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Entscheidung über die Nostrifikation eines im Ausland erworbenen akademischen Grades;
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Erstellung eines Gutachtens für den Senat über jene Personen, die für die Verleihung des Titels Ehrendoktor (doctor honoris causa) vorgeschlagen werden;
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Vorschläge an den Senat über die Höhe der Studiengebühr der Doktorschule;
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Vorschläge für die Modifizierung der Ordnung des Doktorstudiums sowie der Geschäftsordnung des Doktorenrates der Universität und der Studienordnung;
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Vergabe der staatlichen Stipendien sowie der staatlich subventionieren Studienplätze;
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Einleitung und Durchführung von Aberkennungsverfahren.
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