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Abschlüsse
Für die Aufnahme in die Doktorschule können sich Personen bewerben, die
(a) über einen Bachelor- und Masterabschluss, ein Universitätsdiplom oder über ein damit äquivalentes Diplom im Umfang von mindestens 240 ECTS verfügen, und
(b) deren Sprachkenntnisse sie befähigen, im gewählten Thema zu forschen.
Die Anerkennung von Hochschuldiplomen, die in anderen Mitgliedstaaten der EU erworben wurden, richtet sich nach den einschlägigen EU-Regelungen und den Umsetzungs-Vorschriften des ungarischen Rechts. Die Anerkennung von Hochschuldiplomen, die außerhalb der EU erworben worden sind, richtet sich nach zwischenstaatlichen Abkommen. Ohne ein solches Abkommen kann eine Kandidatin/ ein Kandidat nur zugelassen werden, wenn sie/er in ihrem/seinem Heimatstaat berechtigt wäre, sich für eine der Ungarischen äquivalente Doktorausbildung zu bewerben. Im Streitfall ist die Stellungnahme des Bildungsministeriums maßgebend.
Voraussetzung für die Einladung zum Aufnahmegespräch ist ein von der Aufnahmebewerberin/ vom Aufnahmebewerber zu stellender Antrag. Diesem ist beizufügen eine Kopie der als Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium geltenden Urkunde über einen Studienabschluss oder Vorlage des Originals beim Aufnahmegespräch sowie den Transcript of Records dieses Studiums (sofern vorhanden).
(Laut §17. Abs. (2), (3) und (4) b) der Ordnung des Doktorstudiums)
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Veranstaltungskalender
Nachrichten
Elhunyt Hazai György
11.01.2016
Trauer um György Hazai
11.01.2016
Feierliche Übergabe der
KAS-Stipendien
17.12.2015 |
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