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Fachbetreuung
Jede Bewerberin/jeder Bewerber muss eine wissenschaftliche Betreuerin/einen wissenschaftlichen Betreuer benennen, die/der sie/ihn nach Zustimmung des Doktorenrates während des Studiums begleitet. Die Annahmeerklärung der Betreuerin/des Betreuers ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Grundsächlich ist eine nebenberufliche Tätigkeit der Betreuerin/des Betreuers an der AUB Voraussetzung. Hierzu zählt auch die Funktion eines externen Mitglieds des Doktorenrats oder als Lehrbeauftragter.
Die Wahl von Wissenschaftlern, die an der AUB keine Tätigkeit ausüben, ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Doktorerates nach Stellungnahme des zuständigen Fachausschusses möglich. In diesen Fällen muss eine an der AUB tätige Wissenschaftlerin/ein an der AUB tätiger Wissenschaftler vom Doktorenrat als Kontaktperson ernannt werden, die als Mittler zwischen dem Doktorenrat und dem Betreuer fungiert. Die Bestimmungen der Absätze (3)-(5) gelten sinngemäß.
Die Betreuerin/der Betreuer muss über eine venia legendi oder eine gleichwertige Qualifikation im Fach des gewählten Dissertationsthemas verfügen. So der zuständige Fachausschuss und anschließend der Beirat seine Zustimmung gibt, können auch Lehrende, ohne Habilitation, die zumindest über einen PhD oder gleichwertigen Abschluss verfügen, mit der Betreuung beauftragt werden.
Die Betreuerin/der Betreuerin vertritt die Interessen der von ihm betreuten Doktorandinnen und Doktoranden in allen zuständigen Gremien. Sie/Er ist über alle Entscheidungen der Gremien der Doktorschule, welche die von ihm betreuten Doktorandinnen und Doktoranden betreffen, zu informieren und zu Sitzungen, in denen individuelle Anliegen der Betreuten verhandelt werden sollen, mit beratender Stimme einzuladen. Bei Anträgen über disziplinarische Maßnahmen gegen eine betreute Doktorandin/einen betreuten Doktorand.
(Laut §3 Abs. (1)-(5) der Geschäftsordnung der Interdisziplinären Doktorschule der AUB)
Vor dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen muss die Betreuung der Dissertation mit einer wissenschaftlichen Betreuerin/ einem wissenschaftlichen Betreuer geklärt werden. Die Annahmeerklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
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Veranstaltungskalender
Nachrichten
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11.01.2016
Trauer um György Hazai
11.01.2016
Feierliche Übergabe der
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17.12.2015 |
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