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Sprachkenntnisse

Für die Aufnahme in die Doktorschule ist gemäß § 17 (4) lit. d der Ordnung für das Doktorstudium der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 erforderlich. Dies kann durch staatlich anerkannte komplexe Sprachprüfungen oder gleichwertige Zeugnissen erfolgen.

Als Fremdsprachen anerkannt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch sowie Sprachen des Mitteleuropäischen Raumes. Des Weiteren werden anerkannt all jene Sprachen deren Kenntnis für das Forschungsthema relevant sind.

(Laut §7. Abs. (1), (3) der Geschäftsordnung der Interdisziplinären Doktorschule der AUB)

 

Voraussetzung für die Einladung zum Aufnahmegespräch ist ein von der Aufnahmebewerberin/ vom Aufnahmebewerber zu stellender Antrag. Diesem ist beizufügen der Nachweis der Sprachkenntnisse. Die Doktorkandidatin/Der Doktorkandidat muss mindestens eine staatlich anerkannte komplexe Sprachprüfung vom Typ B2 – oder ein diesem Sprachniveau äquivalentes Zeugnis – vorlegen. 
 
(Laut §17. Abs. (4) d) der Ordnung des Doktorstudiums)
 

 

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