Betreuungsvereinbarung

Nach erfolgreicher Aufnahme ist im ersten Semester zwischen der Doktorandin/ dem Doktorand und der Doktorschule eine Betreuungsvereinbarung zu schließen. Dieser hat den Ausbildungs- und Dissertationsverlauf im Wesentlichen zu skizzieren. 
 
Im Rahmen der Betreuungsvereinbarungen erstellen die Doktorandinnen/Doktoranden mit ihren Betreuerinnen/ Betreuern für jedes Semester bis Ende der Inskriptionsfrist einen detaillierten Arbeitsplan.
 
(Laut  §4. Abs. (2)-(3) der Geschäftsordnung der Interdisziplinären Doktorschule der AUB)
 
Anbei finden Sie die Betreuungsvereinbarung der AUB Doktorschule. (Doc-Version)
 
 
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