Ausbildungsvertrag

Nach erfolgter Aufnahme ist im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens zwischen der Doktorandin/dem Doktorand und der AUB ein Ausbildungsvertrag zu schließen. Durch den Ausbildungsvertrag verpflichtet sich die AUB, der Doktorandin / dem Doktoranden eine Ph.D-Ausbildung gemäß den Bestimmungen des ungarischen Hochschulrechts zum Doktorstudium bzw.  der Ordnungen der AUB gegen Bezahlung der Studiengebühr zu gewähren. Der Ausbildungsvertrag ist vom Rektor der AUB, der Doktorandin/ vom Doktorand und von der Leiterin/ vom Leiter der Doktorschule unterzeichnet.

(Laut  §4. Abs. (1) der Geschäftsordnung der Interdisziplinären Doktorschule der AUB)

Anbei finden Sie den Ausbildungsvertrag.

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