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Promotionsverfahren

Das Promotionsverfahren setzt zwar grundsätzlich das absolvierte Doktoratsstudium voraus, ist aber rechtlich und auch hinsichtlich des Verfahrens davon unabhängig. Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens muss innerhalb von maximal zwei Jahren nach Erteilung des Absolutoriums eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
a) Nachweis über das Absolutorium
b) Nachweis der Sprachkenntnisse (s. Geschäftsordnung, §7)
c) Nachweis wissenschaftlicher Publikationen (s. Geschäftsordnung, §8)

Mit der Zulassung zum Promotionsverfahren entsteht das Doktorkandidat-Rechtsverhältnis.

Gebühr des Promotionsverfahrens

  • Studierende, die sich vor dem WS 2014/15 immatrikulierten, entrichten vor dem Einreichen des Promotionsantrages eine Verfahrensgebühr in Höhe von 200.000,- HUF oder 650 Euro.
  • DoktorandInnen, die an der AUB keine Studiengebühr bezahlen (DoktorandInnen mit staatlichem Stipendium und selbstständig Vorbereitende), entrichten vor dem Einreichen des Promotionsantrages eine Verfahrensgebühr in Höhe von 200.000,- HUF oder 650 Euro.
  • Studierende, die sich im WS 2014/ oder später immatrikulierten, sind von der Bezahlung der Verfahrensgebühr befreit.

Kontodaten der AUB


Anträge:*

  1. Anmeldungsblatt zum Einsetzen des Promotionsverfahrens | doc

  2. Erklärung Promotionsverfahren

  3. Vorschlag Rigorosumskommission

  4. Vorschlag Promotionsausschuss

  5. Erklärung Dissertation | doc

  6. Antrag auf Ratenzahlung | doc

* Bitte tragen Sie Ihre Angaben direkt in das bearbeitbare pdf- oder Word-Dokument ein.

 

 

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