Ph.D.-Programm
Aktuelles Forschungsprofil Doktoratskollegs Konferenzen und Workshops Promotionsstudium Promotionsverfahren Absolutorium Dissertation Disputation Promotionsausschuss Rigorosum Urkunde - Benotung Verleihung Doktortitel Offizielle Dokumente Stipendien Organisationsstruktur Bewerbung Fördermittel und Kooperationen Kontakt
 
ETN-Elektronisches Studienverwaltungssytem
 
 
 
Unterstützen Sie die Tätigkeit des 
AUB-Alumni-Vereins!

 

Absolutorium

Nach dem Absolvieren des sechsten aktiven Semesters und dem Erreichen der 180 ECTS wird das Absolutorium erstellt. Das Absolutorium ist eine Bestätigung über die Erfüllung der Studienpflichten.

Mit dem Absolutorium endet das studentische Rechtsverhältnis.

Nach Bescheinigung des Absolutoriums sowie dem Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse kann die/der Studierende den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. Dieser Antrag muss innerhalb von maximal zwei Jahren nach Erteilung des Absolutoriums eingereicht werden.


 
Auszug aus der Geschäftsordnung
§ 7
Sprachkenntnisse
(1) Für die Aufnahme in die Doktorschule ist gemäß § 17 (4) lit. d der Ordnung für das 
Doktorstudium der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 erforderlich. Dies 
kann durch staatlich anerkannte komplexe Sprachprüfungen oder gleichwertige Zeugnissen 
erfolgen.
(2) Bis zur Einreichung des Antrages auf die Eröffnung des Promotionsverfahrens muss der 
Nachweis über Kenntnisse einer weiteren Sprache (mindestens auf Niveau. B2) erbracht 
werden.
(3) Als Fremdsprachen anerkannt werden: Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch sowie 
Sprachen des Mitteleuropäischen Raumes. Des Weiteren werden anerkannt all jene Sprachen 
deren Kenntnis für das Forschungsthema relevant sind.
Drucken PDF Seite weiterempfehlen
Andrássy Universität Budapest | Pollack Mihály tér 3. | H-1088 Budapest | +36 1 266 3101 | uni@andrassyuni.hu | old.andrassyuni.eu
University of National Excellence

TÁMOP-4.1.1-08/2/KMR-2009-011
TÁMOP-4.2.2/B-10/1-2010-0015