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Disputation

Nach Ablegung des Rigorosums kann die Doktorkandidatin/der die Dissertation verteidigen. Dazu muss der Antrag auf Zusammenstellung des Promotionsausschusses eingereicht werden. Dem Antrag sind die Dissertation und ein wissenschaftlicher Lebenslauf (inkl. Publikationsliste und Aufstellung aller während des Doktorstudiums gehaltenen Vorträge) beizulegen. Beizufügen sind ferner je eine Erklärung darüber, dass:
a) die Doktorandin/der Doktorand zur gleichen Zeit kein laufendes Promotionsverfahren in einem vergleichbaren Wissenschaftszweig an einer anderen Universität hat bzw. ihr/sein Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens innerhalb der vergangenen zwei Jahren nicht zurückgewiesen wurde,
b) gegen die Doktorandin/den Doktoranden kein Verfahren zwecks Aberkennung des Doktortitels läuft bzw. ihr/ihm zuvor kein Doktortitel aberkannt wurde,
c) die Dissertation eine eigene Arbeit der Doktorandin/des Doktoranden darstellt.
 
Die Dissertation muss vor dem Promotionsausschuss in einer öffentlichen Disputation verteidigt werden. Nach Vorstellung der Thesen durch die Kandidatin/ den Kandidaten und eine Diskussion derselben durch den Ausschuss entscheidet dieser in geheimer Abstimmung über die Verteidigung. 
 
Den Ablauf der Begutachtung und der Disputation regeln die §§ 30 und 31 der Ordnung für das Doktorstudium.
 
 
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