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Dissertation

Gleichzeitig mit der Anmeldung zum Promotionsverfahren erfolgt die Einreichung der Dissertation. Die Einreichung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, jedoch maximal zwei Jahre nach Beginn des Verfahrens. Die Dissertation ist sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form einzureichen. 

Formbestimmungen zur Abfassung der Dissertationsarbeit

  • elektronische Form: im pdf Format
  • schriftliche Form: sechsfache, identische Ausfertigung, davon zumindest drei Exemplare in Hartbindung
  • Schriftgröße von 12 pt im Fließtext, Zeilenabstand 1,5; Fußnoten (keine Endnoten)
  • Titelblatt:
    Name des Dissertanten
    Titel der Dissertation
    Inschrift „Dissertation“
    - Jahr des Einreichens der Dissertation
  • Innere Seite:
    -  Name der Universität und der Doktorschule
    -  Name sowie wissenschaftlicher Grad des/der Leiter/in der Doktorschule
    -  Name des Dissertanten und Titel der Dissertation
    -  Name und wissenschaftlicher Grad der/des Doktorvaters/mutter
    -  Zusammensetzung der Disputationskommission 
    -  Datum des Einreichens der Dissertation
Der Dissertation ist ein Abstract (Thesenblatt) im Umfang von mindestens 20.000 und maximal 30.000 Zeichen beizufügen, das die Hauptthesen der Dissertation zusammenfasst. Dieses ist als eigenes pdf Dokument mit dem Titel „Abstract Vorname Nachname Jahreszahl“ elektronisch und auch in schriflicher Form, in 5 Exemplaren abzugeben.
 
 
Die Gutachten
 
In dem Vorschlag für den Promotionsausschuss müssen zwei Gutachter genannt werden, einer davon muss extern sein. Diese fertigen binnen zwei Monaten nach Erhalt der Dissertation jeweils ein Gutachten an, welches eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Arbeit und eine Bewertung enthält. 
Im Falle eines negativen Gutachtens, ist eine dritte Gutachterin/ ein dritter Gutachter zu bestellen. Sprechen sich zwei GutachterInnen für die Annahme der Arbeit aus, so wird binnen zwei Monaten und innerhalb der regulären Vorlesungszeit ein Termin für die öffentliche Verteidigung festgelegt. 
Der Kandidatin/dem Kandidaten sind die Gutachten unverzüglich weiterzuleiten, um dieser/diesem die Möglichkeit zu geben, die in den Gutachten aufgeworfenen Fragen schriftlich zu beantworten. Eine derartige schriftliche Beantwortung kann bis 10 Tage vor dem Termin für die Disputation erfolgen.
 
Den Ablauf der Begutachtung und der Disputation regeln die §§ 30 und 31 der Ordnung für das Doktorstudium.
 

Erklärung Dissertation

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