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Rigorosum

Nach der Zulassung zum Promotionsverfahren kann die Anmeldung für das Rigorosum erfolgen. Der Antrag kann auch gleichzeitig mit der Anmeldung zum Promotionsverfahren gestellt werden. 

  • Übersichtsprüfung aus 1 Haupt- und 2 Nebenfächern aus dem Wissenschaftsbereich der/des Studierenden
  • Antrag an den Doktorenrat: Vorschlag für die Zusammensetzung der Rigorosumskommission
  • Prüfungsausschuss: 1 externes und 2 interne Mitglieder 
  • Gesamtnote: summa cum laude ab 90%, magna cum laude ab 80%, cum laude ab 70%, rite ab 60%

Auszug aus der Ordnung des Doktorstudiums, § 27

"(1) Das Rigorosum ist eine aus einem Haupt- und aus zwei Nebenfächern bestehende, zusammenfassende öffentliche Übersichtsprüfung, die vor einem mindestens dreiköpfigen Ausschuss öffentlich absolviert werden muss, dessen Arbeit von einer/einem Vorsitzenden geleitet wird.

(2) Nach der Zulassung zum Promotionsverfahren kann sich die Doktorandin/ der Doktorand für das Rigorosum anmelden. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wird vom Doktorenrat unter Einbindung des zuständigen Fachausschusses festgelegt. Das Rigorosum dient der Überprüfung jener Kenntnisse, welche die Doktorandin/der Doktorand in Ihrem/ seinem breiteren Forschungsfeld erworben hat.

(3) Die Ausschussmitglieder verfügen über einen wissenschaftlichen Grad. Ein Mitglied des Ausschusses muss eine Person sein, die weder am Studium der Doktorandin/ des Doktoranden beteiligt war, noch an der Universität zur Dozentin/ zum Dozenten oder Professorin/ Professor berufen ist. Die Vorsitzende/ Der Vorsitzende der Rigorosumskommission kann nur eine Universitätsprofessorin/ ein Universitätsprofessor, eine Professorin Emerita/ ein Professor Emeritus, eine habilitierte Universitäts- oder Hochschuldozentin/ Hochschuldozent sein.

(4) Der Termin des Rigorosums und die Zusammensetzung des Ausschusses müssen der Doktorandin/dem Doktoranden zumindest drei Wochen vor dem Termin auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Die Doktorandin/der Doktorand hat das Recht, innerhalb von 3 Tagen – jedoch allein unter Berufung auf Voreingenommenheit oder Inkompatibilität – die Zusammensetzung des Ausschusses bei der Leiterin/ beim Leiter schriftlich zu beanstanden. Wird die Beanstandung binnen drei Tagen schriftlich abgewiesen, findet das Rigorosum zum ursprünglich geplanten Termin statt. Ansonsten beginnt der Fristverlauf von neuem.

(5) Die Leistung beim Rigorosum wird von allen Mitgliedern des Ausschusses bewertet. Die Gesamtnote des erfolgreichen Rigorosums ergibt sich aus dem erreichten Prozentanteil der maximal erreichbaren Punktanzahl wie folgt: summa cum laude ab 90%, magna cum laude ab 80%, cum laude ab 70%, rite ab 60%. Das Rigorosum ist gescheitert, wenn der Kandidat 60% der erreichbaren Punktzahl nicht erreicht. Das Ergebnis muss unmittelbar nach dem Rigorosum bekannt gegeben werden. Über das Rigorosum muss ein Protokoll geführt werden.

(6) Im Falle eines erfolglosen Rigorosums (weniger als 60 %) besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung, die frühestens 3 Monate und spätestens 12 Monate nach dem erfolglosem Versuch erfolgen muss."


Vorschlag Rigorosumskommission

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