HORIZON 2020 | Rahmenprogramm für Forschung un Innovation
Am 01.01. 2014, im Anschluss an das 7. Forschungsrahmenprogramm, ist das neue Rahmenprogramm Horizont 2020 gestartet.Horizont 2020 ist in seiner siebenjährigen Laufzeit mit einem Gesamtbudget von 77 Milliarden Euro ausgestattet.
Thematisch ist Horizont 2020 in drei Schwerpunkte untergliedert:
Schwerpunkt I. Wissenschaftsexzellenz:In diesem Themenschwerpunkt befinden sich die Förderlinien Europäischer Forschungsrat (ERC), die Marie Sklodowska Curie Maßnahmen (MSCA), die Future and Emerging Technologies (FET) sowie die Forschungsinfrastrukturen.
Schwerpunkt II. Führende Rolle der Industrie. Der Schwerpunkt II umfasst die Förderung von Industrie- und Schlüsseltechnologien, den Zugang zu Risikofinanzierung und Innovationen in KMU. Damit soll die industrielle und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt werden.
Schwerpunkt III
-
Gesellschaftliche HerausforderungenGesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen;
-
Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und die Biowirtschaft;
-
Sichere, saubere und effiziente Energie;
-
Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr;
-
Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe;
-
Europa in einer sich verändernden Welt - integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften;
-
Sichere Gesellschaften - Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger.
Weitere Programmelemente von Horizont 2020 sind:
-
Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung
-
Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
-
Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)
-
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
Beteiligungsregeln
Wie im 7. Forschungsrahmenprogramm können auch in Horizont2020 Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der EU-Mitgliedstaaten und assoziierter Länder an den Ausschreibungen teilnehmen.
Im Rahmen der Verbundforschung ist weiterhin eine Teilnahme von mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern erforderlich.
Link zu der Seite des Ungarischen Nationalen Innovationsbüros
Zusammenfassung_Horizon 2020
HORIZON 2020 | Rahmenprogramm für Forschung un Innovation
Am 01.01. 2014, im Anschluss an das 7. Forschungsrahmenprogramm, ist das neue Rahmenprogramm Horizont 2020 gestartet.Horizont 2020 ist in seiner siebenjährigen Laufzeit mit einem Gesamtbudget von 77 Milliarden Euro ausgestattet.
Thematisch ist Horizont 2020 in drei Schwerpunkte untergliedert:
Schwerpunkt I. Wissenschaftsexzellenz:In diesem Themenschwerpunkt befinden sich die Förderlinien Europäischer Forschungsrat (ERC), die Marie Sklodowska Curie Maßnahmen (MSCA), die Future and Emerging Technologies (FET) sowie die Forschungsinfrastrukturen.
Schwerpunkt II. Führende Rolle der Industrie. Der Schwerpunkt II umfasst die Förderung von Industrie- und Schlüsseltechnologien, den Zugang zu Risikofinanzierung und Innovationen in KMU. Damit soll die industrielle und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt werden.
Schwerpunkt III
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Gesellschaftliche HerausforderungenGesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen;
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Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und die Biowirtschaft;
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Sichere, saubere und effiziente Energie;
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Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr;
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Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe;
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Europa in einer sich verändernden Welt - integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften;
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Sichere Gesellschaften - Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger.
Weitere Programmelemente von Horizont 2020 sind:
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Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung
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Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
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Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)
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Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
Beteiligungsregeln
Wie im 7. Forschungsrahmenprogramm können auch in Horizont2020 Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der EU-Mitgliedstaaten und assoziierter Länder an den Ausschreibungen teilnehmen.
Im Rahmen der Verbundforschung ist weiterhin eine Teilnahme von mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern erforderlich.