Universitätsleitung

Zur Universitätsleitung gehören der Rektor, der Prorektor und der Kanzler.
 
Der Rektor/die Rektorin leitet die Universität und vertritt sie nach außen. Gleichzeitig ist er/sie Vorsitzender/Vorsitzende des Senats. Die Amtszeit des Rektors/der Rektorin dauert drei Jahre und er/sie kann einmal wiedergewählt werden. Unter anderem ist er/sie für die Angelegenheiten zuständig, welche die gesamte Universität oder ihre zentralen Einrichtungen betreffen und nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Er/Sie führt die laufenden Geschäfte der Universität und entscheidet in dringenden Angelegenheiten. Der Rektor/Die Rektorin arbeitet mit allen Organen der Universität zusammen, damit die Universität ihre Aufgaben effektiv erfüllen kann. Er/Sie sorgt außerdem für die Koordinierung der Fakultäten.
 
Der Prorektor/die Prorektorin vertritt den Rektor/die Rektorin und unterstützt ihn/sie nach Maßgabe einer Arbeitsteilung, die von dem Rektor/von der Rektorin einvernehmlich festgelegt wird.
 
Der Kanzler/die Kanzlerin leitet die Universitätsverwaltung. Er/Sie steht dem Senat und dem Rektor/der Rektorin zur Erledigung der Rechts-, Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten zur Seite. Er/Sie erstellt den Entwurf des Budgets und vollzieht das beschlossene und genehmigte Budget.
 
Detaillierte Informationen über die allgemeine Rechtsstellung, Zuständigkeit, Wahl und Abberufung von Rektor/Rektorin, Prorektor/Prorektorin und Kanzler/Kanzlerin finden Sie in der Satzung.
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