Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften
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Fakultätsrat

Fakultätskonferenz

Die Fakultätskonferenz ist das höchste Beschlussorgan der Fakultät. Die Einzelheiten regelt § 16 der Satzung der Andrássy Universität Budapest.

Die Fakultätskonferenz beschließt über Vorschläge zur Berufung von Professoren und Dozenten, die Erteilung von Lehraufträgen, die Studienpläne und gewisse Fragen der Verteilung der Haushaltsmittel. Darüber hinaus sorgt die Fakultätskonferenz dafür, dass das nach den Studienplänen erforderliche Lehrangebot verwirklicht wird.


Satzung der Andrássy Universität Budapest


Mitglieder


Der Fakultätskonferenz gehören an:

a) der Dekan als Vorsitzender

b) Professurleiter und Dozenten

c) ein Vertreter der Assistenten

d) Vertreter der Studenten (25 %)

Nach  § 16 Abs. (1) U. abs. e, der Satzung können die an der Fakultät tätigen Honorarprofessoren und Lehrbeauftragten mit beratender Stimme an den Konferenzen teilnehmen. Darüber hinaus kann der Dekan auf eigene Initiative oder auf Antrag der Fakultätskonferenz weitere Personen für die ganze Sitzungsdauer oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen.

 

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