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KredittransferkommissionDie Kredittransferkommission entscheidet über die Anerkennungsfähigkeit bereits von den Studierenden erbrachten Leistungen. Zu diesen zählen insbesondere bereits erworbene Kreditpunkte, erbrachte Prüfungsleistungen, einschlägige berufspraktische Tätigkeiten oder Sprachprüfungen. Die Kredittransferkommission entscheidet insoweit über die Gleichwertigkeit der erbrachten und der von der Andrássy Universität Budapest geforderten Leistung. Die Einzelheiten regelt § 12 der Studienordnung der Andrássy Universität Budapest in der Fassung vom 07.06.2012. Aufgaben Auf Antrag des jeweiligen Studierenden entscheidet die Kredittransferkommission, ob bereits erworbene Kreditpunkte oder abgelegte Prüfungsleistungen den Anforderungen des Studienprogramms der Andrássy Universität Budapest im Wesentlichen entsprechen. Gleiches gilt auch für einschlägige berufspraktische Tätigkeiten und Sprachprüfungen. Die Prüfung der Gleichwertigkeit bezieht sich insbesondere auf Inhalt, Umfang und Prüfungsanforderungen der betroffenen Fächer. Insgesamt können auf diesem Wege höchstens 60 Kreditpunkte erworben werden. Mitglieder Der Kredittransferkommission gehören neben dem Dekan als Vorsitzenden und allen Professurleitern der Fakultät ein studentischer Vertreter an. Darüber hinaus nimmt ein auch dem Fakultätsrat angehörender Mittelbauvertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Leitfaden „How to transfer your credits“ 1. Ausfüllen des „Antrags auf Anerkennung von Studienleistungen“ 2. Beifügen von:
3. Abgabe im Dekanat oder im Studienreferat Download
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Veranstaltungskalender
Nachrichten
Elhunyt Hazai György
11.01.2016
Trauer um György Hazai
11.01.2016
Feierliche Übergabe der
KAS-Stipendien
17.12.2015 |
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