Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften
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FAQs

Was ist der Unterschied zwischen dem Einjahres- und Zweijahresprogramm?

Inhaltlich gibt es keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Einjahres- und dem Zweijahresprogramm. Bestimmte Sonderveranstaltungen werden jedoch nicht in jedem Studienjahr angeboten. Das Einjahresprogramm zeichnet sich durch eine besondere Dichte der Lehrveranstaltungen aus und ist daher grundsätzlich als Vollzeitstudium angelegt. Das Zweijahresprogramm erlaubt insbesondere mit der Möglichkeit, einen individuellen Studienplan genehmigen zu lassen, eine flexible Zeitgestaltung und Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Studierenden. Bitte beachten Sie, dass diejenigen, deren Studium staatlich finanziert wird, Ihr LL.M.-Studium bis zum Ende des 3. Semesters komplett absolvieren und das Diplom erhalten müssen.

Im Zweijahresprogramm ist die Studiengebühr nur in den ersten 2 Semestern zu bezahlen.

Wie soll ich mein Studienplan zusammenstellen, damit ich alle Anforderungen erfülle und mein LL.M.-Abschluss erwerben kann? 

Die Antwort finden Sie hier.

Muss man eine Spezialisierungsrichtung wählen?

Nein. Die Spezialisierungsrichtungen stellen ein besonderes Angebot der Fakultät an die Studierenden dar. Es bleibt weiterhin möglich, das LL.M.-Programm ohne Spezialisierung individueller Schwerpunkte zu absolvieren. Auf der Zeugnisurkunde finden jedoch nur die beiden angebotenen Spezialisierungsrichtungen explizite Erwähnung.

Welche Anforderungen werden an den juristischen Abschluss des Erststudiums gestellt?

Die juristische Ausbildung des Erststudiums muss auf universitärem Niveau absolviert worden sein. Dies umfasst in aller Regel ein mindestens vierjähriges Studium. Bachelor- oder Fachhochschulabschlüsse reichen grundsätzlich nicht zur Zulassung zum LL.M.-Studium an der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften aus.

Wann kann das Studium aufgenommen werden?

Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Es gibt zwar Veranstaltungen, die aus zwei Komplexen bestehen. Diese sind aber so angelegt, dass sie nicht zwingend nacheinander belegt müssen. Ein Einstieg zum Sommersemester (im Februar) ist somit problemlos möglich.

Kann man neben dem Studium einer Nebentätigkeit nachgehen?

Bedingt. Da das Studium an der Andrássy Universität Budapest grundsätzlich als Vollpräsenzstudium betrieben wird, ist eine Nebentätigkeit im Rahmen des Einjahresprogramms so gut wie unmöglich. Im Rahmen des Zweijahresprogramms und im Rahmen eines individuellen Studienplans ist es dagegen nicht ausgeschlossen, dass einer Nebentätigkeit nachgegangen wird. Diese darf jedoch die studentischen Pflichten nicht beeinträchtigen.

Wie läuft das Auswahlgespräch ab?

Die Gestaltung des Auswahlgesprächs obliegt dem Professor, der es führt. Daher können keine allgemeingültigen Aussagen zum Ablauf des Auswahlgesprächs getroffen werden. Das Auswahlgespräch dient dazu, die persönliche und fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers festzustellen und zu beurteilen. Die wichtigsten Kriterien dafür sind die persönliche Motivation des Bewerbers für sein Studium an der Andrássy Universität Budapest sowie die Vorstellungen, die der Bewerber mit dem Studium verbindet. Darüber hinaus kann der Professor vor dem Auswahlgespräch eine Aufgabe wie zum Beispiel die Lektüre eines bestimmten Urteils stellen, deren Besprechung Gegenstand des Gesprächs ist.

Wie lang muss die Magisterarbeit sein?

Die Magisterarbeit hat in der Regel einen Umfang von etwa 40 bis 50 Seiten. Erhebliche Abweichungen hiervon sind von dem jeweils zuständigen Betreuer der Arbeit zu genehmigen.

Wie wird das Thema der Magisterarbeit festgelegt?

Das Thema der Magisterarbeit wird in Abstimmung mit einem der Professoren festgelegt. Die Studierenden sind bei der Wahl des Themas grundsätzlich frei und müssen lediglich einen Professor finden, der sich zur Betreuung der Arbeit bereit erklärt.

Kann die Magisterarbeit auch durch einen fakultätsfremden Dozenten betreut werden?

Ja. Erstbegutachtungen außerhalb des Fachgebiets der Professur bzw. außerhalb des Studienfaches des Studierenden unterliegen jedoch der Genehmigung der fachlich zuständigen Fakultätskonferenz. Der hierzu notwendige Antrag ist über den Dekan zu stellen.

Kann die Magisterarbeit auch in einer anderen Sprache als Deutsch angefertigt werden?

Ja. Grundsätzlich ist die Magisterarbeit in deutscher Sprache anzufertigen. In Ausnahmefällen ist eine fremdsprachige Magisterarbeit auch zulässig, sofern die Fakultätskonferenz auf Antrag des Betreuers der Magisterarbeit dem zustimmt. Die Verteidigung muss auf Deutsch erfolgen.

Werden Vorlesungen auch auf anderen Sprachen als auf Deutsch angeboten?

Auf besonderen Wunsch der Studierenden werden einzelne Vorlesungen auch auf Englisch angeboten. Die Andrássy Universität Budapest ist jedoch eine deutschsprachige Universität, so dass englischsprachige Veranstaltungen immer Ausnahmen bleiben.

Können frühere Studien- oder praktische Leistungen angerechnet werden?

Ja. Dies geschieht durch Beschluss der Kredittransferkommission. Weitere Informationen und das Antragsformular für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen finden Sie hier.

Muss ich die Kopien meiner Bewerbungsunterlagen beglaubigen lassen?

Bewerbungsunterlagen, die nicht auf Ungarisch, Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen in eine dieser Sprachen übersetzt werden. Die Übersetzung muss beglaubigt werden. Kopien der Bewerbungsunterlagen müssen nicht beglaubigt sein.

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