Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften
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Infos zum Praktikum

Im Rahmen des MEIV-Studienganges müssen Sie ein Praktikum von mindestens vier Wochen Dauer in einer fachspezifischen Umgebung absolvieren.

 

Mindestangaben der Bestätigung:

-          Ort des Praktikums

-          Angaben zu Zeitraum und Dauer des Praktikums

-          kurze Beschreibung der Tätigkeit (etwa 2-3 Sätze)

Achtung! Das Praktikum muss irgendeine Arbeitstätigkeit sein, es darf kein Kurs sein!

-          evtl. eine Bewertung

Anerkennungsfähige Praktika:

Gemäß Beschluss Nr. 46/2005 der Studienkommission vom 12.10.2005 können grundsätzlich folgende Leistungen und Tätigkeiten als Praktikum im Sinne der Studienordnung anerkannt werden:

-          eine  mindestens 3-wöchige Vollzeittätigkeit

-          eine parallel zum Studium absolvierte Halbzeitarbeit (auf Antrag an die KTK)

-          eine mehrjährige Vollpraxis vor dem Studium (auf Antrag an die KTK)

-          in Ausnahmefällen:

mit dem zuständigen Dekan vereinbarte sonstige Praktika (in dem Zeitraum nach der Zulassung zum Studium bis zur Diplomausgabe der AUB)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein vorgeleistetes Praktikum, das bei einem anderen Studium noch nicht in Anschlag gebracht wurde, anerkennen zu lassen. Dies erfordert einen Antrag an die Kredittransferkommission.

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